Überflutungsnachweis bei Versickerung und Rückhaltung: Die Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung des Grundstücks, muss rechnerisch nachgewiesen werden. Welche DWA Regelwerke und Formel dabei zum Tragen kommen, lesen Sie in diesem Bereich.
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