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ACO GmbH


Gütezeichen RAL-GZ 692 für ACO Schachtabdeckungen und Aufsätze

Zertifizierte Qualität für mehr Sicherheit

Das Gütezeichen RAL-GZ 692 erhalten nur Schachtabdeckungen, Aufsätze und Brückenabläufe. Hinsichtlich Sicherheit, Langlebigkeit und Nachhaltigkeit müssen sie den hohen Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen Kanalguss an entsprechen. Für das Gütezeichen müssen über die Qualitätsanforderungen von DIN EN 124 und DIN 1229 hinausgehende Merkmale und Eigenschaften erfüllt und im Rahmen von Prüfergebnissen nachgewiesen werden.

Mit dem Gütezeichen Kanalguss ausgezeichnete Produkte gewährleisten deshalb:

  • hohe Qualität und Güte
  • hohe Funktionalität
  • Betriebs- und Verkehrssicherheit
  • Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit

ACO Tiefbau Kanalguss Produkte sind über die DIN EN 124 hinaus geprüft und mit dem RAL-GZ 692 Gütezeichen zertifiziert:

  • Schachtabdeckungen Multitop
  • Aufsätze Multitop

Über diesen Link können Sie sich von der GET Website die Leistungsbescheinigungen der ACO Schachtabdeckungen herunterladen.

Weitere Informationen rund um das Thema GET und das RAL-GZ 692 finden Sie im Prospekt.

Weitere Informationen zur GET Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik e. V. erhalten Sie
unter: www.get-guete.de.

Das GET Prüfverfahren im Kanalguss RAL-GZ 692

Zusammengefasst die vier wichtigsten Prüfverfahren zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit für das Gütezeichen über die Norm DIN EN 124 hinaus.

Überprüfung der vertikalen Lagesicherung

Warum wird geprüft?

Die Auszugskraft bestimmt wesentlich die sichere Lage des Deckels/Rostes bei dynamischer Verkehrsbelastung. Je größer die Auszugskraft, umso höher die Sicherheit gegen Ausschleudern des Deckels/Rostes. Für lose eingelegte Deckel/Roste gibt es in nationalen Normen Anforderungen an die flächenbezogene Masse (kg/qm). Leichtere Deckel/Roste müssen gem. Norm durch Verschlussvorrichtung oder besondere Bauform gesichert werden. Dafür gibt es aber keine konkreten Anforderungen. Diese Lücke wird durch den Auszugstest geschlossen, der gegenüber dem losen Deckel/Rost einen 1,5-fachen Wert fordert. Das soll sicherstellen, dass ein Deckel/Rost auch bei Verschleiß und Altern seiner Verschlussvorrichtung eine hohe Lagesicherheit aufweist.

Wie wird geprüft?

Bei lose eingelegtem Deckel/Rost wird überprüft, ob die flächenbezogene Masse den Mindestanforderungen der nationalen Normen entspricht. Bei leichteren Deckeln/Rosten wird überprüft, inwieweit die Sicherungsvorrichtung bzw. die besondere Bauform des Deckels/Rosts einer mechanischen Auszugsprüfung standhalten. Während und nach dem Test darf sich die Verschlussvorrichtung nicht lösen. Verformung oder Beschädigung des Deckels/Rostes und seiner Befestigungsteile sowie ein Herausragen des Deckels/Rostes sind nur in einem definierten minimalen Umfang zulässig.

Überprüfung des Kippverhaltens

Warum wird geprüft?

Bei lose eingelegten Deckeln/Rosten können diese, wenn ein Rad über die Fuge rollt und auf den Deckelrand trifft, kippen. Die gegenüberliegende Seite des Deckels/Rostes klappt hoch. Je mehr der Deckel/Rost kippt bzw. hochklappt, umso instabiler ist seine Lage. Die Gefahr steigt, dass der Deckel/Rost beim Überfahren klappert und mit nicht absehbaren Folgen für die Verkehrsteilnehmer aus dem Rahmen geschleudert wird. Demzufolge ist das Kippverhalten ein wesentlicher Punkt für die Betriebs- und Verkehrssicherheit von Schachtabdeckungen und Aufsätzen. Die Höhe des Aufkippens ist im Wesentlichen von der konstruktiven Ausführung des Deckels/Rostes abhängig. DIN EN 124 beinhaltet keine derartige Prüfung. RAL-GZ 692 schließt diese Lücke.

Wie wird geprüft?

Bei lose eingelegten rechteckigen oder runden Deckeln/Rosten wird an unterschiedlichen Messpunkten gemessen, inwieweit eine sich steigernde vertikale Krafteinwirkung am Deckelrand zum Hochklappen der gegenüberliegenden Deckelseite führt. Die hierbei zulässigen Werte sind minimal und liegen deutlich unterhalb der Risikogrenze für ein Herausschleudern des Deckels/Rostes aus dem Rahmen. Bei leichteren Deckeln/Rosten mit verkehrssicherer Befestigung darf sich die Befestigung während der Prüfung nicht lösen.

Verhalten der dämpfenden Einlage

Warum wird geprüft?

Dämpfende Einlagen erhöhen die Lagesicherheit und minimieren die Geräuschbelastung. Abhängig von Dicke, Härte, Elastizität und Material werden dämpfende Einlagen in Deckeln/Rosten beim Befahren mehr oder weniger stark verpresst. Je größer die Veränderung zwischen dem unbelasteten und dem belasteten Zustand ausfällt, umso wahrscheinlicher ist ein „Trampolin-Effekt“, bei dem ein Deckel/Rost aus seinem Rahmen geschleudert werden kann. Dadurch entstehen Risiken für die Betriebs- und Verkehrssicherheit. Das Verhalten der dämpfenden Einlage wird nach DIN EN 124 nicht geprüft. Demzufolge sind auch keine zulässigen Grenzwerte festgelegt. Auch hier schließt das RAL-GZ 692 eine potenzielle Sicherheitslücke.

Wie wird geprüft?

Das Einwirken einer vertikalen Kraft auf den Deckel/Rost zeigt, inwieweit sich die dämpfende Einlage verformt. Der Grad der Verformung darf ein maximales Maß von 3 mm nicht überschreiten, um die Gefahr des „Trampolin-Effektes“ auszuschließen.

Die Produktbewährung in der Praxis

Warum wird geprüft?

In der Praxis sind Schachtabdeckungen und Aufsätze vielfältigen und zum Teil extremen Belastungen und Bedingungen ausgesetzt, die sich durch isolierte technische Prüfungen nicht wirklich simulieren lassen. Deshalb fordert das RAL-GZ 692 eine kritische Langzeitbeobachtung aller relevanten Qualitäts- und Sicherheitsaspekte des Produktes unter Praxisbedingungen.

Wie wird geprüft?

Alle neuen Produkte werden vor der Markteinführung einer Versuchsphase nach Maßgaben des Herstellers unterzogen. Nach der Markteinführung erfolgt eine einjährige Gütebeobachtung gemäß den Gütebestimmungen der RAL-GZ 692. In diesem Zeitraum werden alle Mängel in Bezug auf Konstruktion und Fertigung erfasst und ausgewertet. Zeigen sich dadurch systemische Mängel, sind diese vor Erteilung des Gütezeichens offenzulegen und abzustellen. Dieser Prozess wird durch einen Fremdüberwacher begleitet. Das Gütezeichen kann frühestens nach Ablauf der positiven Bewährungszeit von 12 Monaten erteilt werden.