Betriebsgenehmigungen werden für einen Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Erteilung wirksam. Selbst wenn mittlerweile die Gültigkeit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung abgelaufen ist, besteht die Genehmigung weiterhin, da zum Zeitpunkt der Erteilung alle notwendigen Voraussetzung erfüllt waren.
Für alle Fettabscheider von ACO erhalten Sie nahtlos eine entsprechende Leistungserklärung nach EN 1825, sodass eine Genehmigungspflicht auf Produktebene nach dem Wassergesetz des entsprechenden Bundeslandes entfällt.

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